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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Hof
-Finanzkasse-
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

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  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    14.00 - 16.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Über Anträge auf Stundung oder Erlass von Kraftfahrzeugsteuer entscheidet die Kraftfahrzeugsteuerstelle

Arbeitsgebiet Steuernummern Telefon
09221 650
+Nebenstelle
Zimmer
Stundungs-
und
Erlass-Stelle
229/150/00000 - 229/799/99999 130 110

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