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Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
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Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
(Rubrik Formulare/Steuerzahlung)
- Bereich Arbeitnehmerstelle
- Bereich Allgemeine Veranlagungsstelle
- Personengesellschaften und Gemeinschaften
- Sonstige Vollstreckungstitel
- Vollstreckungsaußendienst
Bereich Arbeitnehmerstelle
Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
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228/300/0000 - 228/786/99999 | 145 |
Stand: 05.12.2019
Bereich Allgemeine Veranlagungsstelle
Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
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228/200/00000 - 228/271/99999 | 114 |
228/272/00000 - 228/293/99999 | 145 |
228/297/00000 - 228/297/99999 | 136 |
Stand: 05.12.2019
Personengesellschaften und Gemeinschaften
Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
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228/150/00000 - 228/197/99999 | 135 |
Stand: 05.12.2019
Sonstige Vollstreckungstitel
Steuernummern | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
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001 - 007 | 135 |
Stand: 05.12.2019
Vollstreckungsaußendienst
Aufgabenbereich | Telefon 09261 510 + Nebenstelle |
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Vollstreckungsaußendienst | 215 |
Stand: 05.12.2019