Finanzamt Kronach

FA-Nr.: 9228

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
09261 510
+Nebenstelle
Stundungen 228/150/00000 - 228/799/99999 136
Erlasse 228/150/00000 - 228/799/99999 136

Stand: 05.03.2024