Finanzamt Kitzingen

FA-Nr.: 9227

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Veranlagungssteuern

Buchstaben Telefon
09321 703
+Nebenstelle
A - B 255
C - K 251
L - V 255
W - Z 251

Stand: 29.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Bereich Telefon
09321 703
+Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 252
254

Stand: 29.08.2023