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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Kempten-Immenstadt hat in diesem Bereich eine erweiterte örtliche Zuständigkeit auch für die Amtsbezirke der Finanzämter Garmisch-Partenkirchen, Kaufbeuren mit der Außenstelle Füssen, Lindau, Memmingen-Mindelheim und Weilheim-Schongau.
Im Bereich der Steuerfahndungsstelle gibt es keine festen Zuständigkeiten der Sachbearbeiter. Bitte entnehmen Sie die Telefonnummer der Steuerfahndungsstelle aus dem Ihnen zugegangenen Schreiben oder wenden Sie sich an die nachfolgende Telefonnummer.
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Aufgabenbereich | Telefon 0831/256 +Nebenstelle |
Fax 0831/256 +Nebenstelle |
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Steuerfahndung | 1400 | 1261 |
Stand: 22.03.2019