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Sonstige Verkehrsteuern
- Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern
- Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer und Spielbankabgabe ist das Finanzamt München