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Umsatzsteuerprüfung
Die Umsatzsteuerprüfung kann unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung bei Bedarf vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Jahreserklärungen zeitnah überprüfen.
Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind.
Zur Sicherung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer kann der Prüfer im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau auch außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Umsatzbesteuerung erheblich sein können.
Das Finanzamt Kempten-Immenstadt ist auch zuständig für die Umsatzsteuerprüfung im Amtsbezirk des Finanzamts Lindau.
Aufgabenbereich | Telefon 0831 256 +Nebenstelle |
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Sachgebietsleitung Umsatzsteuerprüfung | 1309 |
Stand: 27.05.2022