Amtsbezirk
- Regulärer Amtsbezirk
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Veranlagung von Körperschaften und Betriebsprüfung
- Zentralisierte Finanzkasse
Regulärer Amtsbezirk
Der reguläre Amtsbezirk des Finanzamts Kaufbeuren mit seiner Außenstelle Füssen umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Kaufbeuren und des Landkreises Ostallgäu. Er hat damit eine Fläche von 934,55 km² mit rund 173.300 Einwohnern.
Nachbarfinanzämter sind:
- im Norden: Finanzamt Augsburg-Land
- im Osten: Finanzamt Landsberg a. Lech
- im Südosten: Finanzamt Weilheim-Schongau
- im Westen: Finanzamt Kempten
- im Nordwesten: Finanzamt Memmingen mit Außenstelle Mindelheim
Im Süden entspricht die Grenze des Amtsbezirks der Grenze der Bundesrepublik Deutschland und der des Freistaates Bayern zu Österreich.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auf dem Gebiet der Festsetzung und Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat das Finanzamt Kaufbeuren einen erweiterten Amtsbezirk. Insoweit erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit auch auf die Amtsbezirke der Finanzämter Bad Tölz, Füssen, Immenstadt, Garmisch-Partenkirchen, Kempten, Landsberg a. Lech, Lindau, Starnberg, Weilheim-Schongau, Wolfratshausen und der Landeshauptstadt München.
Veranlagung von Körperschaften und Betriebsprüfung
Das Finanzamt Kaufbeuren ist auch für die Veranlagung von Körperschaften (ohne Lohnsteuer) und für die Betriebsprüfung im Amtsbezirk des Finanzamts Landsberg a. Lech örtlich zuständig .
Zentralisierte Finanzkasse
Als zentralisierte Finanzkasse ist das Finanzamt Kaufbeuren auch für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Lindau, Memmingen-Mindelheim und Kempten mit Außenstelle Immenstadt zuständig.