Finanzamt Kaufbeuren
mit der Außenstelle Füssen

FA-Nr.: 9125

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Steuerabzug nach § 50a EStG

Bearbeitung der Anmeldungen für den Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige.

Formulare und Merkblätter hierzu finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Auslandssachverhalte / Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige

Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!

Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.

Weitere Informationen

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
08341 802
+Nebenstelle
Steuerabzug nach § 50a EStg 125/299/00000 - 125/299/99999 947
948

Stand: 14.07.2017