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Servicezentrum
Ihre persönlichen Anliegen (Abgabe von Steuererklärungen und Einholen von Auskünften) können Sie unabhängig von nebenstehender Bearbeitungszuständigkeit sowohl im Servicezentrum Kaufbeuren als auch im Servicezentrum Füssen erledigen
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
Montag bis Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag:
13.00 bis 15.00 Uhr
Die Finanzkasse ist von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Betriebsnahe Veranlagung (BNV)
Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.
Die Betriebsnahe Veranlagungsstelle befindet sich in der Außenstelle Füssen.
Sachgebiet | Zuständigkeitsbereich | Telefon 08341 802 + Nebenstelle |
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AV 15 BNV 01-09 |
Kaufbeuren und Ostallgäu | 300 149 |
Stand: 28.08.2023
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