Zusatzinfos am rechten Rand
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.
Änderungen bei der Abgabe von Steuererklärungen im Servicezentrum Ihres Finanzamts
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht
24 Stunden täglich
ElsterOnline ist immer für Sie da
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Schützen Sie Ihre Daten!
Hauptinhaltsbereich
Servicezentrum
Das Servicezentrum in unserem Dinstgebäude Esplanade 38 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.
Dort werden an fünf Schaltern Steuererklärungen und andere Anträge zentral von kompetenten Ansprechpartnern entgegengenommen. Auf Wunsch ist auch eine Beratung in einem separaten Raum möglich.
Im Wartebereich finden die Besucher wechselnde Ausstellungen von Künstlern aus Ingolstadt und der Region.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum telefonisch grundsätzllich nicht erreichbar sind.
Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?
- Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
- Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
- Annahme von Steuererklärungen
- Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Erteilung von NV-Bescheinigungen
- Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
- Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
- Aufnahme von Niederschriften
Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?
Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Körperschaftsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Vollstreckung
- Bewertung
- Finanzkasse
Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.