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Unsere E-Mail-Adresse

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
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  • Freitag:
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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

ElsterOnline ist immer für Sie da

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Es folgt eine Tabelle mit Zuständigkeitsbereich und Kontaktdaten.

Arbeits-
gebiet
Gemeinden Telefon
0841 311
+Nebenstelle
Zimmer
B 01 Brunnenreuth, Dünzlau, Gerolfing, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen, Unsern-herrn, Winden, Zuchering, Ingolstadt südl. d. Donau 174 173
B 02 Etting, Friedrichshofen, Oberhaunstadt, Mailing, Ingolstadt nördl. d. Donau (Adam-Lechner-Str. bis Cusanusstr.) 169 169
B 03 Ingolstadt nördl. d. Donau (Degenhartstr. bis Zwischenäcker) 170 169
B 04 Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Sachwertverfahren, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer 165 165

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