Finanzamt Ingolstadt

FA-Nr.: 9124

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Arbeits-
gebiet
Gemeinden Telefon
0841 311
+Nebenstelle
B 01 Dünzlau, Hagau, Irgerstheim, Mühlhausen, Pettenhofen, Winden, Gerolfing 174
B 02 Ingolstadt - Altstadt, Mailing 171
174
461
B 03 Brunnenreuth, Etting, Friedrichshofen, Oberhaunstadt, Zuchering 170
B 04 Ingolstadt Süd 175
B 07 Mailing 165
B 10 Unsernherrn 461
B 08 Einheitsbewertung des Grundbesitzes im Sachwertverfahren, der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer 171

Stand: 12.02.2024