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Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen 2005 bis 2008 durch die Finanzämter
Das System zur Rentenbesteuerung wurde zum 01.01.2005 umgestellt. Der Gesetzgeber war verpflichtet, ab 2005 die Besteuerung neu zu regeln und eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger sicherzustellen. Teil der Neuregelung ist u.a. die Übermittlung sogenannter Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung, die ab dem ersten Quartal 2010 ausgewertet werden sollen.
Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner zahlt auch weiterhin keine Steuern
Aufgrund des schonenden Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung der Renteneinkünfte muss die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die bereits heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, auch weiterhin auf ihre Rente keine Steuern zahlen.
Bezieht z. B. ein Rentner des Rentnerjahrgangs 2006 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und verfügt er über keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte wie z.B. Pensionen, Arbeitslohn oder Vermietungseinkünfte, bleibt eine Rente von bis zu 18.900 € im Jahr oder 1.575 € im Monat faktisch steuerfrei.
Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge.
In den Rentnerjahrgängen 2007/2008 liegen die Jahresbeträge bei 17.600 € bzw. 16.800 € pro Person.
Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen
Mit Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer besteht nun die Möglichkeit, dass die Rentenversicherungsträger den Finanzämtern die Rentenbezüge für die Jahre 2005 bis 2008 übermitteln.
Die Finanzverwaltung muss nach vorläufiger Schätzung bundesweit 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen auswerten.
Zu diesem Zweck hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Ländern ein Risikomanagementsystem entwickelt. Ziel dieses Risikomanagements ist es, am steuerlichen Risiko orientierte Kriterien bei der Prüfung des einzelnen Steuerfalls anzulegen. Die Kriterien sind für die Steuerpflichtigen nicht vorhersehbar. Das Risikomanagementsystem wird nach dem abschließenden Versand der Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2010 eingesetzt werden. Aus heutiger Sicht wird sich jedoch in der Mehrzahl der Fälle kein weiterer Prüfungsbedarf ergeben.