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Menschen mit Behinderung

Einkommensteuerliche Pauschbeträge

Abhängig vom Grad der Behinderung oder vom Vorliegen bestimmter merkzeichen werden auf Antrag bei der Einkommensteuer gemäß § 33b EStG folgende Pauschbeträge berücksichtigt:

Grad der Behinderung (GdB) oder Merkzeichen Freibetrag
25% oder 30% 310 Euro)
35% oder 40% 430 Euro
45% oder 50% 570 Euro
55% oder 60% 720 Euro
65% oder 70% 890 Euro
75% oder 80% 1060 Euro
85% oder 90% 1230 Euro
95% oder 100% 1420 Euro
Merkzeichen Bl oder H 3700 Euro

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