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Dienstgebäude
Finanzamt Freising
Prinz-Ludwig-Str. 26
85354 Freising
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 07.30-15.00 Uhr
Dienstag: 07.30-15.00 Uhr
Mittwoch: 07.30-12.00
Uhr
Donnerstag: 07.30-18.00 Uhr
Freitag: 07.30-12.00 Uhr
Details...
Telefon, Telefax, E-Mail
Telefon: 08161 493-0
Telefax: 08161 493-106
E-Mail:
poststelle@fa-fs.bayern.de
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Verwaltungsportal Bayern
Hauptinhaltsbereich
Familien
"Steuertipps für Familien" - Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen (PDF-Datei)
Berücksichtigung von Kindern
-
Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab 2012
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7.12.2011 -
Steuerliche Berücksichtigung eines Kindes mit Behinderung - Anwendung des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.11.2010
Kinderbetreuungskosten
-
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2012 (§ 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG)
Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.03.2012
Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
- Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
(PDF, 15 Seiten, 235 KB)- Anlage: Liste der Europäischen Schulen
(PDF, 1 Seiten, 43 KB) -
Anlage: Übersicht über die von der Kultusministerkonferenz anerkannten deutsche Auslandsschulen
(PDF, 4 Seiten, 128 KB) -
Anlage: private Ersatzschulen
(PDF, 67 Seiten, 890 KB)
- Anlage: Liste der Europäischen Schulen
-
Verbesserte Abzugsmöglichkeiten ab dem Veranlagungszeitraum 2008
Information des Bundesfinanzministeriums
Unterhaltszahlungen
-
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.06.2010 - Antrag und Zustimmung zum Realsplitting
Informationen zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten
Schulspenden
- Ausstellung von Spendenbescheinigungen durch Elternbeiräte
- Ausstellung von
Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG bei Spenden für die Erstattung von
Reisekosten für Lehrkräfte an staatlichen Schulen bei lehr- und
Schülerwanderungen
(BayLfSt, ESt-Kartei, Karte 9.1.2 zu § 10 b EStG)
Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes an Privatbeschäftigte sind die Familienkassen der Agenturen für Arbeit.
Unter www.familienkasse.de finden Sie ausführliche Informationen rund um das Kindergeld, sowie alle wichtigen Vordrucke und Merkblätter (auch fremdsprachig) zum Download.
Entsprechende Infos und Vordrucke für Angehörige des öffentlichen Dienstes finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamt für Steuern und des Bayerischen Landesamts für Finanzen (Bayern).