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Doppelter Haushalt - steuerlich betrachtet
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Aufwendungen für einen beruflich veranlassten sog. doppelten Haushalt als Werbungskosten geltend machen.
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
- Wenn jemand außerhalb des Ortes, an dem er seinen eigenen Hausstand
unterhält, beschäftigt ist
und - am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe eine Zweitwohnung hat
(Mietwohnung, Eigentumswohnung, möbliertes Zimmer, Gemeinschaftsunterkunft)
und - der Bezug der Zweitwohnung durch den Beruf veranlasst wurde (z. B. durch Versetzung, neuen Job, Betriebsverlegung - nicht aber etwa durch Auszug aus der Wohnung wegen Scheidung)
Abziehbare Aufwendungen
Folgende Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden:
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Fahrtkosten
Für die erste Fahrt mit dem eigenen Pkw zur Zweitwohnung gibt es ohne Kostennachweis den Kilometersatz mit 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenen Kilometer. Für die letzte Fahrt nach Beendigung des doppelten Haushalts ebenso.
Eine Heimfahrt wöchentlich mit der Entfernungspauschale (= einfache Entfernung der Straßenverbindung) von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie bei größerer Entfernung und häufigen Heimfahrten um zusätzliche Nachweise bitten. Heben Sie deshalb z. B. Tankbelege und Kundendienstrechnungen auf, um die Kilometerstände ggf. belegen zu können.
Telefonkosten für ein Telefonat mit Angehörigen, die zum eigenen Hausstand gehören, können Sie bis 15 Minuten anstelle der wöchentlichen Heimfahrt ansetzen.
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Verpflegungsmehraufwand
Für Verpflegungsmehraufwand gibt es keinen Einzelnachweis, sondern es kommen die Pauschalen zum Zug:
Abwesenheit von der Lebensmittelpunktswohnung:
- 8 bis <14 Stunden 6 Euro
- 14 bis <24 Stunden 12 Euro
- ab 24 Stunden 24 Euro
Der Abzug von Verpflegungsmehraufwand ist auf drei Monate begrenzt.
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Notwendige Raumkosten
Miete und Nebenkosten für eine angemessene Wohnung. Als angemessen wird eine Zweizimmerwohnung mit ca. 60 qm Wohnfläche angesehen.
Bei einer eigenen Eigentumswohnung als Zweitwohnung: Zinsen, Abschreibung, jedoch nur im Rahmen dessen, was eine vergleichbare Mietwohnung kosten würde.
- Nachgewiesene Umzugskosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes
Interessante Alternative zur doppelten Haushaltsführung
Fährt jemand mit doppelter Haushaltsführung mehrmals wöchentlich nach Hause, kann es günstiger sein, auf die steuerliche Berücksichtigung von Zweitunterkunft und Verpflegungsmehraufwand zu verzichten und nur die (häufigeren) Fahrten nach Hause als Wege zwischen der weiter entfernt liegenden Wohnung und Arbeitsstätte (Lebensmittelpunktfahrten) mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) geltend zu machen.
"Quasi doppelte Haushaltsführung"
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort lebt.
Damit können Arbeitnehmer (z. B. Azubis), die am Lebensmittelpunkt noch bei den Eltern leben und an einem anderen Ort wegen eines Ausbildungsdienstverhältnisses eine Zweitwohnung brauchen, keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Es bleiben aber die Fahrtkosten, die im Rahmen der Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) angesetzt werden können, wenn der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers bei den Eltern verbleibt und er dort den Großteil seiner Freizeit verbringt (mind. 2 monatliche Heimfahrten).