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Bayerisches Landesamt für Steuern
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Telefon: 089 9991-0
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E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
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Zinsinformationsverordnung (ZIV)
Auch die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte steht grundsätzlich dem Wohnsitzstaat des Empfängers zu.
Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 (Zinsrichtlinie) soll die effektive Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der Europäischen Union sicherstellen. Hierzu wird ein Kontrollverfahren zur gegenseitigen Auskunft und Information über Zinseinkünfte eingeführt.
Mit der Zinsinformationsverordnung vom 26. Januar 2004 hat Deutschland die Vorgabe der EU in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen traten am 1. Juli 2005 in Kraft.
Weitere Informationen
- Eine ausführliche Darstellung der Regelungen der EU-Zinsrichtlinie und der Zinsinformationsverordnung sowie alle einschlägigen Rechtsquellen zum Download finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern.