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SEPA-Verfahren

Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer

Hauptinhaltsbereich

Erlass von Säumniszuschlägen:
Wichtiger Hinweis für die Antragstellung

Wir möchten Sie bitten, den Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen schriftlich

  • per Fax 089/1252-8076 oder
  • per Email an stundungsstelle.2.1@fa149.stv.bayern.de
    (Anhänge nur im pdf-Format möglich) oder
  • per Post an
    Finanzamt München
    Abteilung VI, SZ-Erlassstelle
    Winzererstraße 47a
    80797 München

zu stellen. Vielen Dank.

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