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Anschrift
Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag - Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung zu den unten genannten Zeiten aufgesucht werden können.
Mo - Fr:
8.00 - 12.00 Uhr
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Kontaktmöglichkeiten
ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Kontenabfragemöglichkeit der Finanzbehörden
Das Finanzamt darf Informationen zu Konten- und Depotverbindungen von Steuerpflichtigen bei Banken und Kreditinstituten in einem automatisierten Verfahren abrufen, nicht aber Kontenbewegungen und Kontenstände (§ 93 Abs. 7 AO)
Ein derartiger automatisierter Abruf ist zulässig,
- zur Feststellung von bis einschließlich 2008 bezogenen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 EStG) oder
- in Fällen, bei denen die Einbeziehung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) in die Steuerfestsetzungen für die Jahre 2009 ff. trotz Abgeltungssteuer beantragt wird oder zur Erhebung (Beitreibung) von Steuern oder
- bei Zustimmung des Steuerpflichtigen.
Die Kontenabfragemöglichkeit durch die Finanzämter ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Juni 2007, Az. 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 bestätigt; hierzu: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (PDF, 5 Seiten, 507 KB).
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