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Dienstgebäude
Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Straße 1
96050 Bamberg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Details...
Öffnungszeiten Kantine
Montag bis Freitag:
07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Die Kantine ist vom 21.05. bis 31.05.2024 (Pfingstferien) geschlossen.
Ab dem 03.06.2024 ist sie wieder für Sie da.
Der Zugang für externe Gäste erfolgt über den Innenhof (Gabelsberger Straße)
Speisekarte
Kontaktmöglichkeiten
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BayernPortal
Hauptinhaltsbereich
Kontenabfragemöglichkeit der Finanzbehörden
Das Finanzamt darf Informationen zu Konten- und Depotverbindungen von Steuerpflichtigen bei Banken und Kreditinstituten in einem automatisierten Verfahren abrufen, nicht aber Kontenbewegungen und Kontenstände (§ 93 Abs. 7 AO)
Ein derartiger automatisierter Abruf ist zulässig,
- zur Feststellung von bis einschließlich 2008 bezogenen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 EStG) oder
- in Fällen, bei denen die Einbeziehung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) in die Steuerfestsetzungen für die Jahre 2009 ff. trotz Abgeltungssteuer beantragt wird oder zur Erhebung (Beitreibung) von Steuern oder
- bei Zustimmung des Steuerpflichtigen.
Die Kontenabfragemöglichkeit durch die Finanzämter ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Juni 2007, Az. 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04 und 1 BvR 603/05 bestätigt; hierzu: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (PDF, 5 Seiten, 507 KB).
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