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Häusliches Arbeitszimmer

Mit Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvL 13/09 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gleichzeitig wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab 1. Januar 2007 zu treffen. Die Umsetzung erfolgte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010.

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