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Kontakt
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
80284 München
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Nürnberg
90332 Nürnberg
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Progressionsvorbehalt-Rechner
Überspringe Erläuterung des Progressionsvorbehalts
Progressionsvorbehalt
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt
unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung
durch den Abzug von Werbungskosten), regelt
§ 32b des Einkommensteuergesetzes.