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Anschrift
Finanzamt Amberg
Kirchensteig 2
92224 Amberg
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag - Mittwoch:
7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung zu den unten genannten Zeiten aufgesucht werden können.
Mo - Fr:
8.00 - 12.00 Uhr
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Kontaktmöglichkeiten
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Progressionsvorbehalt-Rechner
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Progressionsvorbehalt
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt
unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung
durch den Abzug von Werbungskosten), regelt
§ 32b des Einkommensteuergesetzes.
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