Zusatzinfos am rechten Rand
Dienstgebäude
Finanzamt Kempten
-
Außenstelle Immenstadt -
Rothenfelsstr. 18
87509 Immenstadt
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 7.30 - 13.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 7.30
- 13.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 13.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
1. Oktober bis 31. Mai:
Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr
Telefon, Telefax, E-Mail
Telefon: 08323 801-0
Telefax: 08323 801-235
E-Mail:
poststelle@fa-immen.bayern.de
Verwaltungsportal Bayern
Hauptinhaltsbereich
Progressionsvorbehalt-Rechner
Überspringe Erläuterung des Progressionsvorbehalts
Progressionsvorbehalt
Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.
Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt
unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung
durch den Abzug von Werbungskosten), regelt
§ 32b des Einkommensteuergesetzes.