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Finanzamt Kempten (Stammamt)

Dienstgebäude

Finanzamt Kempten
- Außenstelle Immenstadt -
Rothenfelsstr. 18
87509 Immenstadt
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Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 7.30 - 13.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 13.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

1. Oktober bis 31. Mai:
Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr

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Telefon, Telefax, E-Mail

Telefon: 08323 801-0
Telefax: 08323 801-235
E-Mail: poststelle@fa-immen.bayern.de  

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Progressionsvorbehalt-Rechner

Überspringe Erläuterung des Progressionsvorbehalts

Progressionsvorbehalt

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes.

Ihre Angaben

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Einkommensteuertarif



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