Zusatzinfos am rechten Rand
Kontakt
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
80284 München
Telefon: 089/9991-0
Fax: 089/9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Nürnberg
90332 Nürnberg
Telefon: 0911 991 0
Fax: 0911 991 1099
E-Mail:
poststelle@lfst.bayern.de
Mit ELSTER gewinnen
- Pressemitteilung des Bayerischen Staats-
ministeriums der Finanzen - Download unter www.elsterformular.de
Verwaltungsportal Bayern
"Die Hüter des Schatzes"

Wanderausstellung zum Thema "200 Jahre staatliche Finanzverwaltung in Bayern" in den bayerischen Finanzämtern
Attraktiv und krisensicher
Die Ausbildungsberufe der bayerischen Steuerverwaltung
Hauptinhaltsbereich
Umsatzsteuer
Informationen, Vordrucke, Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen zum Thema Umsatzsteuer.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Umsatzsteuer
Gesetzestexte
Unter www.bundesrecht.de, einem Gemeinschaftsprojekt des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH, finden Sie die aktuellen Fassungen fast aller Bundesgesetze im Volltext, insbesondere:
Verwaltungsanweisungen
- Aktuelle Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuer
- Verfügungen des Bayerischen Landesamts für Steuern
- Verfügungen der Steuerabteilung der ehemaligen Oberfinanzdirektion Nürnberg (bis 31.7.2005)
Informationen und Online-Dienstleistungen des Bundeszentralamtes für Steuern
- Vorschriften, Merkblätter, FAQ
- Online-Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen USt-Id-Nummern
- Online-Antrag auf Vergabe einer USt-IdNr.
Weitere Informationen
- Umsatzsteuerliche Behandlung der Umweltprämie (Abwrackprämie) - Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
- Infoblatt "Wissenswertes zur Umsatzsteuer" (PDF, 6 Seiten, 156 KB)
- Umsatzsteuerumrechnungskurse (BMF)
- Privater Autokauf in einem anderen EU-Land - Was ist steuerlich zu tun?
- Umsatzsteuersatzanhebung ab 1.1.2007 - Information des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 4 Seiten, 84 KB)
- Weitere Informationen zur Umsatzsteuer, insbes. zur Umsatzsteuervergütung und zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern


