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Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Mo - Mi: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Vorraum
(Zugang zu Vordrucken/Formularen)
Mo - Do: 6.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 6.00 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Betriebsrestaurant
Mo - Do: 07:30 - 14.30 Uhr
Freitag: 07:30 - 13.00 Uhr
Der Zugang für externe Gäste erfolgt über die Terrasse in der Karlsstraße (nicht barrierefrei).
Speisekarte
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon: 0911 7435-0
- Durchwahlnummern
- Elektronischer Kontakt
- Die Vermittlung des Finanzamts Fürth ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.
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Hauptinhaltsbereich
Umsatzsteuer
Informationen, Vordrucke, Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen zum Thema Umsatzsteuer.
- Allgemeine Infos und Formulare
- Gesetze und Verwaltungsvorschriften
- One-Stop-Shop (OSS) und Import-One-Stop-Shop (IOSS)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Umsatzbesteuerung öffentliche Hand
- Privater Autokauf im EU-Ausland (Fahrzeugeinzelbesteuerung)
- Weitere Informationen
Allgemeine Infos und Formulare
-
"Wissenswertes zur Umsatzsteuer"
Infoblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 7 Seiten, 538 KB) -
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung - Lieferungen und sonstige Leistungen im Rahmen von Messen
(In den Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Ungarisch, Polnisch
Infoblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 16 Seiten, 667 KB) - Information des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen ab 1.10.2014 (PDF, 2 Seiten, 20 KB)
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer
- Vordrucke und Formulare zur Umsatzsteuer
Gesetze und Verwaltungsvorschriften
- Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2022
Bundesfinanzministerium - Umsatzsteuergesetz (UStG)
Gesetze im Internet - Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)
Gesetze im Internet - Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE
Bundesfinanzministerium - Aktuelle Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuer
- Verfügungen des Bayerischen Landesamts für Steuern zur Umsatzsteuer
One-Stop-Shop (OSS) und Import-One-Stop-Shop (IOSS)
-
Neue umsatzsteuerliche Regelungen für den elektronischen Handel – Start der Sonderregelungen One-Stop-Shop und Import-One-Stop-Shop
Pressemitteilung des Bundeszentralamts für Steuern vom 12.03.2021 (PDF, 2 Seiten, 177 KB)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- BZSt - Downloadbereich/Formulare/Merkblätter
Informationen des Bundeszentralamts für Steuern - BZSt - Bestätigung ausländischer USt-IdNrn
Bundeszentralamt für Steuern - Online-Antrag auf Vergabe einer USt-IdNr.
Warnung vor irreführenden Angeboten auf kostenpflichtige Registrierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt im Zusammenhang mit der USt-IdNr. vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird.
Das BZSt weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.
Umsatzbesteuerung öffentliche Hand
-
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab spätestens 1. Januar 2025, § 2b UStG
Privater Autokauf im EU-Ausland (Fahrzeugeinzelbesteuerung)
Weitere Informationen
-
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 11 Seiten, 161 KB) -
Umsatzsteuer; Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.12.2020 (PDF, 9 Seiten, 78 KB) -
Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung
Information des Bayerischen Landesamts für Steuern (PDF, 12 Seiten, 278 KB) - Umsatzsteuerumrechnungskurse
Information des Bundesfinanzministeriums - Informationsblatt zu umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für nicht in der Europäischen Union ansässige Unternehmer
Information des Bundesfinanzministeriums in verschiedenen Sprachen
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer, insbes. zur Umsatzsteuervergütung und zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern
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