Finanzämter in Bayern

Verfügungen des Bayerischen Landesamts für Steuern

S 7244.2.1-11/34 St33 vom 20.01.2020

Steuersatz des Subunternehmers im genehmigten Linienverkehr mit Bussen; Aufhebung der Verfügung S 7244.2.1-11/33 St33 vom 27.3.2019

Im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 14.1.2020 „Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen“ wird die Verfügung S 7244.2.1-11/33 St33 vom 27.3.2019 mit Ausnahme der Tz. 3 aufgehoben.