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Zentralfinanzamt Nürnberg
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Abgeltungsteuer
Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer eingeführt. Damit unterliegen Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Kurs- und Währungsgewinne einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Wie vormals beim Zinsabschlag können Erträge in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten steuerfrei gestellt werden.
Weitere Informationen
-
"Ihre Steuererklärung - Wie lässt sich der Erklärungsbedarf in der Anlage KAP
reduzieren?"
Information des Bundesfinanzministeriums vom 07.10.2011 - "Die Abgeltungsteuer ab 2009"
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen -
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Abgeltungsteuer
Sammlung des Bayerischen Landesamts für Steuern
Freistellungsauftrag
- Den entsprechenden Vordruck finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Freistellungsauftrag.
Telefonische Auskünfte
Das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung beantwortet auch Ihre allgemeinen Fragen zur Abgeltungsteuer.