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Finanzamt Kaufbeuren
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Kaufbeuren
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Servicezentrum Kaufbeuren
Mo - Mi: 07.30 - 14.00 Uhr
Do: 7.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Zusätzlich tel. Terminvereinbarung möglich.
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Servicezentrum Außenstelle Füssen
Mo - Mi: 07.30 - 13.00 Uhr
Do: 07.30 - 13.00 Uhr (Juli - September)
Do: 07.30 - 18.00 Uhr (Oktober - Juni)
Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr.
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Telefon: 08341 802-0
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
Steuererklärung und Steuerbescheid
Inhaltsübersicht:
- Wie lange dauert es, bis ich mit meinem Steuerbescheid rechnen kann?
- Wie lange dauert es, bis ich meine Steuererstattung erhalte, wenn ich den Steuerbescheid bereits erhalten habe ?
- Wo erhalte ich die Vordrucke für meine Einkommensteuererklärung ?
- Kann ich meine Steuererklärung auch über das Internet abgeben?
- Was geschieht, wenn ich die Abgabefrist 31. Mai für Steuererklärungen nicht einhalte ?
- Kann ich die in einen elektronischen Vordruck am PC eingegebenen Daten speichern und später wieder verwenden?
- Ich bin in eine andere Stadt umgezogen. Wo muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
- Welche Adresse muss ich nach einem Umzug in der Einkommensteuererklärung angeben? Ist die aktuelle Adresse oder die Adresse im Jahr der Steuererklärung maßgebend?
- Ich habe einen zweiten Wohnsitz in einer anderen Stadt. Bei welchem Finanzamt muss ich meine Steuererklärung abgeben?
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1. Wie lange dauert es, bis ich mit meinem Steuerbescheid rechnen kann?
Die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung dauert im Durchschnitt 8 bis 10 Wochen.
Bei größeren und schwierigeren Fällen oder in Zeiten, in denen besonders viele Leute ihre Erklärung abgeben, kann es jedoch gelegentlich länger dauern.
Schneller geht es in der Regel, wenn die Erklärung mit ELSTER (der elektronischen Steuererklärung) abgegeben wird, weil die Steuerverwaltung damit von der Eingabe der Daten entlastet wird. Näheres zur elektronischen Steuererklärung finden Sie unter www.elster.de
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2. Wie lange dauert es, bis ich meine Steuererstattung erhalte, wenn ich den Steuerbescheid bereits erhalten habe ?
Ein Guthaben wird am Tag der Erstellung des Einkommensteuerbescheids zur Erstattung angewiesen. Sie sollten das Geld daher bereits auf dem Konto gutgeschrieben bekommen haben, wenn sie den Bescheid in Händen halten.
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3. Wo erhalte ich die Vordrucke für meine Einkommensteuererklärung ?
Die notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt.
Sie können die benötigten Vordrucke aber auch auf den Internetseiten der bayerischen Finanzämter und des Bayerischen Landesamts für Steuern unter der Rubrik Formulare herunterladen und ausdrucken.
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4. Kann ich meine Steuererklärung auch über das Internet abgeben?
Ja, mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens (Elektronische Steuererklärung).
Das spart Wege und Zeit. Übertragungsfehler werden vermieden.
Das ELSTER-Verfahren ist regelmäßig in kommerzielle Steuererklärungsprogramme integriert. Daneben stellt die Steuerverwaltung mit dem Programm "ElsterFormular" eine leistungsstarke und komfortable Steuererklärungssoftware kostenlos zur Verfügung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de.
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5. Was geschieht, wenn ich die Abgabefrist 31. Mai für Steuererklärungen nicht einhalte ?
Als Abgabetermin für Steuerpflichtige, die gesetzlich verpflichtet sind, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben, ist der 31. Mai des folgenden Kalenderjahres vorgesehen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden Sie von Ihrem Finanzamt nochmals an die Abgabefrist erinnert.
Auf Antrag kann die Frist vom Finanzamt verlängert werden. Eine Fristverlängerung wird insbesondere in Betracht kommen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist gehindert sind (z.B. Krankheit). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.
Hinweis:
Allgemeine Regelungen zur Steuererklärungsfrist und zur Fristverlängerung enthält der gleichlautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder, den das Bundesfinanzministerium alljährlich nach Ablauf eines Veranlagungsjahres auch auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de bekannt gibt.
Den Erlass für den Veranlagungszeitraum 2011 können Sie hier herunterladen.
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6. Kann ich die in einen elektronischen Vordruck am PC eingegebenen Daten speichern und später wieder verwenden?
Die gängigen Steuervordrucke werden heute regelmäßig im Format FormsForWeb (FFW) bereitgestellt. FFW-Formulare werden im Internet-Browser angezeigt, sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten auf Ihrem Rechner abspeichern.
Die Speicherung erfolgt in einer XML-Datei. XML ist das heute gängige Format für die Datenspeicherung und den Austausch von Daten zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen.
Eingaben speichern
Wenn Sie ein FFW-Formular ausgefüllt haben, dann klicken Sie in der Bedienungsleiste am oberen Rand des Browserfensters auf die Schaltfläche "XML-Daten herunterladen" und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Gespeicherte Eingaben wieder anzeigen
Zum Öffnen und Anzeigen gespeicherter Daten für eine Weiterbearbeitung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
Rufen Sie das betreffende FFW-Formular erneut auf, klicken Sie dann in der Bedienungsleiste am oberen Rand des Browserfensters auf die Schaltfläche "XML-Daten hochladen" und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Oder:
Klicken Sie in unserer Rubrik Formulare
auf den Link
"FMS-Startseite --> XML-Daten hochladen"
und dort (unten) auf den Link XML-Daten hochladen. Folgen Sie dann den Anweisungen auf dem Bildschirm.
Der Vorteil dieser Variante ist, dass Sie den zu den gespeicherten Daten passenden Vordruck nicht selbst auswählen müssen.
Bitte beachten Sie:
Die elektronische Abgabe einer Steuererklärung ist nur mit dem amtlichen Steuererklärungsprogramm ElsterFormular oder einer kommerziellen Software, die ELSTER unterstützt, möglich. Steueranmeldungen können auch über das ElsterOnline-Portal elektronisch abgegeben werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie
hier.
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7. Ich bin in eine andere Stadt umgezogen. Wo muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Für die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Sie müssen Ihre Steuererklärung daher bei dem Finanzamt Ihres neuen Wohnsitzes abgeben.
Hinweis!
Damit das neu zuständige Finanzamt Ihre Steuererklärung ohne unnötige Verzögerungen bearbeiten kann, sollten Sie gleich nach dem Umzug Ihre neue Adresse dem bisher zuständigen Finanzamt mitteilen. Ihr Fall wird dann sofort an das neu zuständige Finanzamt abgegeben, so dass diesem bei Abgabe der Steuererklärung Ihre Daten bereits vorliegen.
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8. Welche Adresse muss ich nach einem Umzug in der Einkommensteuererklärung angeben? Ist die aktuelle Adresse oder die Adresse im Jahr der Steuererklärung maßgebend?
Tragen Sie bitte Ihre aktuelle Anschrift ein.
Geben Sie bitte auch die letzte Ihnen bekannte Steuernummer an. Wenn nach dem Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist und Sie Ihrem bisher zuständigen Finanzamt Ihre neue Adresse nicht schon vor Abgabe der Steuererklärung mitgeteilt haben, erleichtern und beschleunigen Sie damit die Abgabeformalitäten.
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9. Ich habe einen zweiten Wohnsitz in einer anderen Stadt. Bei welchem Finanzamt muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen.
Haben Sie zu diesem Zeitpunkt mehrere Wohnungen im Inland, so ist grundsätzlich das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten.
Für Verheiratete ist der Wohnsitz maßgeblich, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.