Hauptinhaltsbereich

Formulare Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung, elektronische Übermittlung

Arbeitgeber und Unternehmer sind verpflichtet, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 41a Abs. 1 EStG bzw. § 18 Abs. 1 UStG).

Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen in herkömmlicher Form zulassen.

Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung, Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln, werden hierfür ausfüllbare Vordrucke nicht zur Verfügung gestellt.

Kalenderjahr 2013

Kalenderjahr 2012

Weitere Informationen

Kalenderjahr 2011

Weitere Informationen

Weitere Formulare zur Umsatzsteuer und Informationen

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand