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Mitteilung an die Finanzverwaltung nach der Mitteilungsverordnung

Der Vordruck richtet sich an andere Behörden, die zu Mitteilungen nach der Verordnung vom 07.09.1993 zu § 93a Abgabenordnung, BGBl. I 1993 S. 1554, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19.12.2000, BGBl. I 2000 S. 1790, an die Finanzverwaltung verpflichtet sind.

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