Hauptinhaltsbereich
Formulare Kraftfahrzeugsteuer
Hinweis: Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig (§ 18a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz)
Inhalt:
- Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
- Bevollmächtigung für die Fahrzeugzulassung
- Anträge auf Steuervergünstigungen
Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Beachten Sie dazu bitte auch die Erläuterungen auf Seite 2 des hierfür benötigten Vordrucks, den Sie nachstehend herunterladen können.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 36 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Verzicht auf die Abgabe einer Einzugsermächtigung bei Zulassung eines Fahrzeugs (PDF, 19 KB)
Bevollmächtigung für die Fahrzeugzulassung
Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs ist, dass der Halter/die Halterin in Bayern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Daher setzt im Fall der Bevollmächtigung die Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Beachten Sie auch bitte die Erläuterungen auf Seite 2 des nachstehenden Vordrucks.
Anträge auf Steuervergünstigungen
Anträge und Merkblätter
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 KraftStG (Fahrzeuge im Linienverkehr) mit Merkblatt (PDF, 39 KB)
- Antrag auf Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge nach § 3 Nr. 7 KraftStG mit Merkblatt (PDF, 52 KB)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG (sonstige Steuerbefreiungen) (PDF, 42 KB)
- Antrag auf Gewährung einer Steuervergünstigung gem. § 3a KraftStG mit Merkblatt (PDF, 39 KB)
- Antrag auf Steuerbefreiung für Anhänger nach § 10 KraftStG mit Merkblatt (PDF, 18 KB)
- Bestätigung für Landmaschinenhändler (PDF, 15 KB)
