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Formulare Kraftfahrzeugsteuer

Hinweis: Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig (§ 18a Abs. 1 Satz 2 Finanzverwaltungsgesetz)

Inhalt:

Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Beachten Sie dazu bitte auch die Erläuterungen auf Seite 2 des hierfür benötigten Vordrucks, den Sie nachstehend herunterladen können.

Bevollmächtigung für die Fahrzeugzulassung

Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs ist, dass der Halter/die Halterin in Bayern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Daher setzt im Fall der Bevollmächtigung die Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden dürfen. Beachten Sie auch bitte die Erläuterungen auf Seite 2 des nachstehenden Vordrucks.

Anträge auf Steuervergünstigungen

Anträge und Merkblätter

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand