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ELSTER

"ELSTER" steht für "ELektronische STeuerERklärung".

Heute versteht man unter ELSTER aber nicht nur die elektronische Abgabe der Steuererklärung, sondern die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Steuerverwaltung insgesamt.

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber und Unternehmer!

Seit dem 01.01.2013 können die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Es wird daher dringend empfohlen, das elektronische Zertifikat alsbald über das Elster-Online-Portal zu beantragen.

Weitere Infos:

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