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Aktuelle technische Informationen rund um ELSTER und ElsterFormular

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Die "Elster-Familie"

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Mitglieder der „ELSTER-Familie“ kurz vor. Dazu gehören:

Das Steuererklärungsprogramm ElsterFormular

Logo ElsterFormular

ElsterFormular ist das bekannteste Mitglied der „Elster-Familie“.

ElsterFormular ist das offizielle Steuererklärungsprogramm der Steuerverwaltung.

Jahressteuererklärung

Mit dem Programm ElsterFormular können Sie Ihre

  • Einkommensteuererklärung,
  • Umsatzsteuererklärung und
  • Gewerbesteuererklärung

bequem am PC ausfüllen und die Daten elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt übermitteln.

Sie können die Erklärungen auch "elektronisch unterschreiben". Das notwendige elektronische Zertifikat erhalten Sie kostenlos über das ElsterOnline-Portal. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks der Steuererklärung auf Papier beim Finanzamt ist dann grundsätzlich nicht erforderlich. Die Abgabe einer unterschriebenen Papiererklärung ist weiterhin möglich.

Die authentifizierte elektronische Übermittlung ermöglicht zusammen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in ElsterFormular integrierten Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschuss-Rechnung) in vielen Fällen die rein papierlose Steuererklärung.

Darüber hinaus bietet die elektronische Steuererklärung viele weitere Vorteile, die die Papiererklärung nicht leisten kann.

10+1 gute Gründe, die überzeugen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.

Hierzu weitere Informationen

Anmeldesteuern

Neben der Jahressteuererklärung für das abgelaufene Jahr erlaubt ElsterFormular insbesondere auch die papierlose Übermittlung der

  • Lohnsteuer-Anmeldung und der
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

für das laufende Jahr.

Die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Weg ist gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich in Härtefällen sind Ausnahmen möglich.

Lohnsteuer

Arbeitgeber können mit ElsterFormular auch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer abrufen und die Lohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmer elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Und auch das sollten Sie wissen als

Arbeitgeber und Unternehmer

Verfügbarkeit

ElsterFormular ist kostenlos. Die neue Programmversion für das abgelaufene Jahr steht ab Mitte Januar des Folgejahres zum Download bereit. Ab Ende Januar erhalten Sie das Programm auch auf CD-ROM bei Ihrem Finanzamt.

Download und CD-ROM

Das Internetportal ElsterOnline

Das Internetportal ElsterOnline bündelt die Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung und ist damit Ihr "persönliches elektronisches Finanzamt".

Elektronisches Zertifikat und elektronische Steuererklärung

Über das ElsterOnline-Portal erhalten Sie Ihr persönliches elektronisches Zertifikat, das für alle Elster-Anwendungen genutzt werden kann.

Registrieren können sich natürliche Personen (persönliches Zertifikat) und Organisationen (Organisationszertifikat).

Das Zertifikat dient insbesondere als "persönliche Unterschrift" für Ihre elektronische Steuererklärung. Die Einreichung eines Papierausdrucks der Erklärung beim Finanzamt ist dann nicht erforderlich. In Verbindung mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und der in ElsterFormular integrierten Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschuss-Rechnung) ist damit für viele Steuerbürgerinnen und Steuerbürger die rein papierlose Steuererklärung möglich.

Weitere Leistungen von ElsterOnline

Neben der Ausgabe elektronischer Zertifikate bietet ElsterOnline insbesondere die folgenden Dienstleistungen:

  • Auskunft über die eigenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
  • Online-Abfrage Ihres persönlichen Steuerkontos im Finanzamt durch Sie oder Ihren steuerlichen Berater (nur mit Signaturkarte)
  • Browserbasierte Onlineanwendungen für Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung, Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteuer-Bescheinigung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung, Zusammenfassende Meldung, gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG und Körperschaftssteuererklärung* für nicht steuerbefreite unbeschränkt Steuerpflichtige
  • Persönliches Postfach für die Kommunikation mit Ihrem Finanzamt

* Die Bereitstellung  der Formulare für weitere Unterfallarten, z. B. für Vereine, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Das Softwaremodul ELSTER

Elsterlogo

ELSTER ist ein von der Steuerverwaltung entwickeltes Softwaremodul für die standardisierte elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten an das Finanzamt. Es ist in das Steuererklärungsprogramm ElsterFormular integriert. ELSTER wird auch Herstellern kommerzieller Steuerprogramme kostenlos zur Verfügung gestellt und übernimmt auch dort die Datenübermittlung an das Finanzamt. Weitere Informationen zum Projekt ELSTER finden Sie unter

www.elster.de

Das Softwaremodul ElsterLohn

Logo ElsterLohn

ElsterLohn ist ein von der Steuerverwaltung entwickeltes Softwaremodul für die standardisierte elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten an die Steuerverwaltung. ElsterLohn ist in das amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular integriert und Bestandteil kommerzieller Lohnbuchhaltungsprogramme.

Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerdaten ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres der Steuerverwaltung vorliegen. Die Daten sind die „elektronische Lohnsteuerkarte“ der einzelnen Arbeitnehmer. ElsterLohn ist damit eine wesentliche Voraussetzung für die rein elektronische Steuererklärung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de

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