Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Bau- und Siedlungsges. mbH,
Wagingerstraße 6, 83395 Freilassing,
StNr.: 9105/118/0247/031/173/5
Einheitswertbescheid auf den 01.01.2022 vom 26.04.2024
28.05.2024
bis 12.06.2024
08652 960-
210
2 Krysztof Bartnik,
ulica Pomorska 115, 70.812 Szczecin, POLEN,
StNr.: 9105/197/29941
Haftungsbescheid n. § 69 AO LSt 2022, LSt 1. Quartal u. 2. Quartal 2023 inkl. Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten vom 25.03.2024
31.05.2024
bis 17.06.2024
08652 960-
218

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand