Gesetzliche Änderungen
Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
Mit der Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet.
Ab 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
Weitere Hinweise und Informationen rund um das Thema E-Rechnung
Aktuelle Informationen über Neuregelungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden insbesondere auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter der Rubrik Steuern / Aktuelle Gesetze angeboten. Dort finden Sie Referentenentwürfe, Gesetzentwürfe und Arbeitsfassungen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und bereits verkündeten steuerlichen Gesetzen.
Weitere Informationen
- Das ändert sich 2023
Information des Bundesfinanzministeriums - Was ändert sich 2022?
Information des Bundesfinanzministeriums - Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2021
Information des Bundesfinanzministeriums