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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.
Gleich auf Nummer sicher gehen ...
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Echtheit von Schreiben des Zolls zur Kraftfahrzeugsteuer
Viele Kraftfahrzeughalterinnen und -halter werden derzeit durch ein Schreiben
des Zolls, in dem auf die neue Bankverbindung zur Entrichtung der
Kraftfahrzeugsteuer hingewiesen wird, verunsichert. Sie halten diese Schreiben
für unecht und wenden sich daher an die Finanzämter.
Die Finanzämter sind für
die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr zuständig. Die Verwaltung ist
ab dem 28. April 2014 auf die Hauptzollämter übergegangen. Die Finanzämter
können daher keine Auskünfte mehr zu kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fragen
geben.
Die Zollverwaltung weist auf Folgendes hin: Die Hauptzollämter versenden aktuell Schreiben mit dem Betreff „Änderung der Bankverbindung für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)“ an diejenigen Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
Ein Muster des Schreibens ist auf der Internetseite des Zolls veröffentlicht.
Mit Hilfe des dort abgebildeten Musters kann die Echtheit des Schreibens überprüft werden.
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