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Echtheit von Schreiben des Zolls zur Kraftfahrzeugsteuer

Viele Kraftfahrzeughalterinnen und -halter werden derzeit durch ein Schreiben des Zolls, in dem auf die neue Bankverbindung zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer hingewiesen wird, verunsichert. Sie halten diese Schreiben für unecht und wenden sich daher an die Finanzämter.
Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr zuständig. Die Verwaltung ist ab dem 28. April 2014 auf die Hauptzollämter übergegangen. Die Finanzämter können daher keine Auskünfte mehr zu kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fragen geben.

Die Zollverwaltung weist auf Folgendes hin: Die Hauptzollämter versenden aktuell Schreiben mit dem Betreff „Änderung der Bankverbindung für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)“ an diejenigen Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.

Ein Muster des Schreibens ist auf der Internetseite des Zolls veröffentlicht.

Mit Hilfe des dort abgebildeten Musters kann die Echtheit des Schreibens überprüft werden.

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