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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Ansbach
- Finanzkasse -
Mozartstraße 25
91522 Ansbach
Elster Online-Portal
Jahr der Bayerischen Schlösser und Burgen
Verwaltungsportal Bayern
Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.
Aktuelle Themen
- Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten (Allgemeinverfügung)
- Gesetzliche Änderungen 2013
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
- USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen ab 1.1.2013
- E-Bilanz
- Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung
- Ehrenamt
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- Photovoltaikanlagen
- Existenzgründung
- Ferien- und Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten
- Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Hauptinhaltsbereich
Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung
ELSTER-Callcenter
Technische Auskünfte für Anwender von ElsterFormular, ElsterOnline, ElsterFT und der elektronischen Steuerkontoabfrage.
Telefon:
0800 523 5055
(Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus den Mobilfunknetzen.)
E-Mail: hotline@elster.de
Servicezeiten, häufig gestellte Fragen und weitere Informationen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Bei allgemeinen Fragen zum ELStAM-Verfahren ("elektronische Lohnsteuerkarte") können Sie sich als Arbeitnehmer von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr an das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung wenden
Telefon:
089 1222217
Es fallen Gebühren für Anrufe im deutschen Festnetz an.
Im Übrigen steht Ihnen die für das gesamte Bundesgebiet tätige ELStAM-Hotline von Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr und Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung:
Telefon:
0800 523 5099
(Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus den Mobilfunknetzen.)
E-Mail: elstam-hotline@elster.de
Hinweis:
Informationen zu ELStAM finden Sie auf unserer Internetseite
unter der Rubrik
Auslandsrentnerinnen und -rentner
Für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind, ist das Finanzamt Neubrandenburg bundesweit zentral zuständig:
Kontaktdaten, Informationen, Häufig gestellte Fragen, Formulare
Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung
Das Service-Telefon erteilt allgemeine Auskünfte zu folgenden Themen:
- Abgeltungsteuer
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse, sowie Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
- Alterseinkünftegesetz, Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen
- Riester-Rente
- Eigenheimzulage
- Mini-Jobs
- Bauabzugsteuer
- Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
Bitte beachten Sie:
- Das Service-Telefon darf keine steuerliche Beratung leisten und kann auch nicht auf konkrete Einzelfälle eingehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Auf unseren Internetseiten finden Sie eine Sammlung häufig an das Service-Telefon und die Finanzämter gestellter Fragen und Antworten . Steuerliche Informationen finden Sie auch in unseren Rubriken Aktuelles und Steuerinfos.
Sie erreichen das Service-Telefon von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der
Rufnummer:
0180 10 20 30 9
(3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)