Finanzamt Hilpoltstein

FA-Nr.: 9222

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
09174 469
+Nebenstelle
Vollstreckung von Steuern
allgemein²
222/150/00000 - 222/799/99999 210*
Vollstreckung SF-Stelle 222/150/00000 - 222/799/99999³ 126
Vollstreckungsersuchen andere Behörden 210*
215*

Stand: 11.04.2024

* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

² = Bearbeitung von Standardfällen

³ = Bearbeitung schwieriger Fälle