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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Gemeinden | Telefon 09174 469 +Nebenstelle |
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Hilpoltstein, Thalmässing (Bezirke 127 und 148) | 225* |
Allersberg, Heideck (Bezirke 113 und 126) | 225* |
Greding, Röttenbach (Bezirke 122 und 141) | 225* |
Bedarfsbewertung für den gesamten Amtsbereich | 281 |
Bewertung im Sachwertverfahren für den gesamten Amtsbereich | 281 |
Stand: 11.04.2024
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar