Finanzamt Hersbruck

FA-Nr.: 9221

Ansprechpartner

Körperschaftsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Veranlagung von Körperschaften, z.B. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vereine.

Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Hersbruck ist die Körperschaftsteuerstelle beim Zentralfinanzamt Nürnberg.