Finanzamt Hersbruck

FA-Nr.: 9221

Ansprechpartner

Rechtsbehelfsstelle (RbSt)

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
09151 731
+Nebenstelle
Rechtsbehelfsstelle 221/150/00000 - 221/799/99999 0 (Vermittlung)

Stand: 05.12.2019