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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Sachgebiet | Gemeinden | Telefon 09151 731 +Nebenstelle |
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Bewertungsstelle 1 | Alfeld Altdorf Burgthann Engelthal Hartenstein Henfenfeld Hersbruck |
1072 1073 |
Bewertungsstelle 2 | Feucht Kirchensittenbach Neuhaus Pommelsbrunn Reichenschwand Schnaittach Schwarzenbruck Vorra Winkelhaid |
1070 1071 |
Bewertungsstelle 3 | Happurg Lauf Ottensoos Röthenbach Rückersdorf gemeindefreie |
1065 1066 |
Bewertungsstelle 4 | Leinburg Neunkirchen Offenhausen Schwaig Simmelsdorf Velden |
1075 1077 |
Stand: 13.03.2024