Finanzamt Gunzenhausen

FA-Nr.: 9220

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Natürliche Personen und Personengesellschaften

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
09831 8009
+Nebenstelle
Vollstreckung von Steuern allgemein 220/150/00000 - 220/799/99999 241
242

Stand: 28.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Aufgabenbereich Telefon
09831 8009
+Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 231

Stand: 28.08.2023