Finanzamt Gunzenhausen

FA-Nr.: 9220

Ansprechpartner

Rechtsbehelfsstelle (RbSt)

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon
09831- 8009
+Nebenstelle
Rechtsbehelfsstelle 01 220/150/00000 - 220/197/99999 672*
Rechtsbehelfsstelle 02 220/166/00000 - 220/183/99999 671*
Rechtsbehelfsstelle 01 220/200/00000 - 220/233/79999 672*
Rechtsbehelfsstelle 02 220/233/80000 - 220/293/39999 671*
Rechtsbehelfsstelle 01 220/296/00000 - 220/296/99999 672*
Rechtsbehelfsstelle 01 220/297/00000 - 220/297/99999 672*
Rechtsbehelfsstelle 03 220/300/00000 - 220/786/99999 673*

Stand: 15.11.2019

* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar