Finanzamt Gunzenhausen

FA-Nr.: 9220

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Sachgebiet Gemeinden/
Verfahren
Telefon
09831-8009
+Nebenstelle
Bewertungsstelle Weißenburg, Treuchtlingen, Alesheim, Absberg, Bergen, Burgsalach, Dittenheim, Ellingen, Ettenstatt, Gnotzheim, Höttingen, Heidenheim, Langenaltheim, Markt Berolzheim, Meinheim, Nennslingen, Pappenheim, Pfofeld, Pleinfeld, Polsingen, Raitenbuch, Solnhofen, Theilenhofen, Westheim, Gunzenhausen, Haundorf, Muhr am See 821
Bewertungsstelle Feststellung nach dem Sachwertverfahren 841

Stand: 28.08.2023