Finanzamt Gunzenhausen

FA-Nr.: 9220

Ansprechpartner

Umsatzsteuerprüfung

Die Umsatzsteuerprüfung kann unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung bei Bedarf vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Jahreserklärungen zeitnah überprüfen.
Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Gunzenhausen ist die Umsatzsteuerprüfungsstelle beim Finanzamt Ansbach.